Mit zahlreichen Absichtserklärungen, so z.B. mit der „Ziellinie 2020“ seitens der Landesregierung Niedersachsen, hat die Politik wichtige Impulse und Zielvorgaben formuliert. An den Schulen erfolgt nun schrittweise deren Umsetzung mit dem mittelfristigen Ziel, digitale Endgeräte im Unterricht sowohl auf Seiten der Lehrkräfte als auch der Schülerinnen und Schüler zu nutzen.

Seit dem Frühjahr 2017 testet auch meine Schule den Unterricht mit Tablets und fördert deren Einsatz im Kollegium. Denn die Vorteile, so z.B. die Vereinfachung der Unterrichtsplanung und -durchführung und die Zusammenführung des im Unterricht üblichen Medienmix in einem kompakten Gerät, sprechen für sich.

Es bleiben aber große Herausforderungen, die vor allem im Bereich der Förderung durch die Politik, das Land und die Schulträger, liegen. Bisher bleiben die Schulen, so die Erfahrungen in der Praxis, in ihren Bemühungen weitgehend auf sich gestellt. Basierend auf bisherigen Praxiserfahrungen lassen sich in drei Bereichen wichtige Desiderata nennen:

Schulische Infrastruktur

Die Ausstattung mit digitalen Endgeräten bleibt so lange Stückwerk, wie kein ausreichendes Budget für neue Technik zur Verfügung steht. Die Grundausstattung mit Beamern, AppleTV (zur drahtlosen Bildübertragung von Tablets), Leih- und Ersatzgeräten (Tablets), Musikboxen und geeigneten Schränken zur Verwahrung von Tablets in Klassenräumen erfordert recht hohe Einmalinvestitionen, die sich dann in relativ geringen Wartungs-Folgekosten niederschlagen. Schulen, die überzeugende Digital-Konzepte und damit auch entsprechenden Bedarf an Investitionen vorweisen, sollten gezielte Förderung zum Ausbau dieser digitalen Grund-Infrastruktur erhalten, um schnell agieren und die Leitlinien der Landesregierung umsetzen zu können. Bisher sind die Budgets stark begrenzt und bedingen eine auf mehrere Folgejahre aufgeteilte Anschaffungsplanung für Digitaltechnik.

Ein Nadelöhr in der Umsetzung digitaler Infrastruktur stellt die Internetbrandbreite dar. Dieses derzeit häufig in den Medien aufgegriffene Thema kann erfolgsentscheidend sein. Mehrfach hörte ich von Schulen, über eine Glasfaseranbindung verfügen, bei denen es aber dennoch zum Zusammenbruch der Internetversorgung kommt, wenn zahlreiche Geräte gleichzeitig das Internet nutzen. Es stellte sich dann heraus, dass ein Knotenpunkt, der im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stadt liegt, noch nicht angepasst wurde. Und da die für die Schulen zuständigen Techniker völlig ausgelastet sind, kann die Behebung des Problems andauern. Bis dahin muss die Schule mit Einschränkungen bei der Internetnutzung leben, was mit der zunehmenden Digitalisierung zu einem kritischen Faktor werden könnte. Eine Beschleunigung der Bearbeitung dieses Problems durch die Stadt könnte erheblich zum Erfolg beitragen.

Gleiches gilt für die Ausstattung mit Beamern. Es gibt Beispiele von Schulen, die seit 1,5 Jahren über zahlreiche neue und einbaubereite Beamer verfügen, die allerdings eingelagert werden mussten, da die Stadt als Schulträger keine Techniker zum TÜV-zertifizierten Einbau stellen konnte. Dies kann natürlich zu Unmut bei den Teilen im Kollegium führen, die schon Tablets nutzen und auf Beamer angewiesen sind.

Insgesamt wäre seitens des Schulträgers der Einsatz mehrerer technischer Mitarbeiter, die ausschließlich für Einbau und Wartung der schulischen Infrastruktur zuständig sind, als Ansprechpartner für die Schulen wünschenswert.

Diese Aspekte sollen nur exemplarisch verdeutlichen, dass die Schulen in der Umsetzung der Landeskonzepte neben finanzieller vor allem unbürokratische und bedarfsgeleitete Unterstützung benötigen, wenn umfassend begründete und ausgearbeitete Konzepte zügig umgesetzt werden sollen.

Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer

Der Fortbildung aller Lehrkräfte kommt in Zeiten beschleunigten technischen Wandels eine Schlüsselfunktion zu. Neben der schulischen Infrastruktur kann dieser Aspekt entscheidend für Erfolg oder Misserfolg bei der Nutzung neuer Technologien sein, können doch nur in Fortbildungen Unsicherheiten und Vorbehalte abgebaut und praxistaugliche Kenntnisse aufgebaut werden. An den meisten Schulen werden diese Fortbildungen weitgehend ehrenamtlich durch die jeweiligen Projektteams durchgeführt. An meiner Schule wurde eine SchiLf zur Digitalisierung erstmals in Kooperation mit einem externen (kostenpflichtigen) Anbieter durchgeführt, um die eigenen Lehrkräfte zu entlasten. Auch in diesem Bereich sollten engagierte Schulen mit einem ausgearbeiteten Digital-Konzept Unterstützung durch das Land erhalten und bspw. in Form von Sonderbudgets für externe Fortbildungen in diesem aktuellen Schwerpunktbereich unterstützt werden.

Zuweisung von Flex-Stunden für Umsetzung landespolitischer Vorgaben

Die Konzeption und Umsetzung umfassend geplanter Vorhaben zur Nutzung digitaler Medien in den Schulen erfordern von den Kollegien einen hohen Zeitaufwand. Häufig erfolgt das Engagement ehrenamtlich und mit hohem persönlichen Einsatz, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten und die häufig sensible Zusammenarbeit mit den Schülereltern und dem Kollegium positiv zu gestalten. Im Rahmen des aktuell stattfindenden, politisch gewollten digitalen Wandels erfordern insbesondere diese Projekte häufig einen hohen Zeitaufwand, den die Schulen nur ansatzweise in Form von Stundenentlastungen kompensieren können.

Auch hier wäre nach bisherigen Erfahrungen das Land gefordert, könnte doch eine Zuweisung zusätzlicher Entlastungsstunden für begründete Projektvorhaben erheblich zur Motivation und zur Beschleunigung der zeitintensiven Projekte im Bereich Digitalisierung beitragen.

Diese auf den eigenen Praxiserfahrungen aufbauende Aufzählung wichtiger Desiderata ist keinesfalls als eine Liste von Mängeln anzusehen. Die laufende Digitalisierung in den Schulen stellt ein umfassendes Vorhaben dar, welches das Engagement vieler Seiten, die Zusammenarbeit zahlreicher Stellen und die Fokussierung auf Schlüsselbereiche erfordert:

  1. Im Bereich der schulischen Infrastruktur stellt insbesondere die unbürokratische Unterstützung durch den Schulträger einen Erfolgsfaktor dar. Die genannten Beispiele dienen nur zur Verdeutlichung der Schwierigkeiten in der Umsetzung politischer Vorgaben.
  2. Im Bereich der Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer könnte das Land Niedersachsen in Form von zweckgebundenen Fortbildungsbudgets für Digitalisierungsprojekte diesen derzeitigen Schwerpunktbereich unkompliziert und zielgerichtet fördern und damit entscheidend zur Akzeptanz in den Kollegien beitragen.
  3. Die Zuweisung von Flex-Stunden würde zudem die Schulen in ihrer Planung entlasten und bei den in diesem Bereich engagierten Kolleginnen und Kollegen die Doppelbelastung durch Lehr- und Planungsaufgaben mindern und zudem weitere Kolleginnen und Kollegen zur Mitarbeit anregen.

In einem Artikel im Blatt „SchulVerwaltung“ habe ich versucht die Chancen und Herausforderungen der laufenden Digitalisierungswelle an den Schulen am Beispiel unseres eigenen ML-Projekts zu erläutern. Fazit: Die Begeisterung für die neuen Möglichkeiten im Unterricht ist geweckt, das Interesse seitens der Schulen ist offensichtlich – bei der Umsetzung der Vorhaben benötigen die Schulen aber eine stärkere Unterstützung durch den Schulträger und das Land. Ein gutes Vorhaben für das neue Schuljahr 2018/19!

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