Beim Werkstatt-Tag der Schulen im Ordensschulen-Trägerverbund in Ellwangen kam gestern die Frage auf: „Diese KMK-Sache von letzter Woche, die Du bei Instagram aufgegriffen hast – sollten wir die jetzt schon als Überarbeitungsanlass für unser Medienkonzept nehmen?“ Die Schulen dort stehen kurz vor ihren Pädagogischen Tagen u.a. zum Thema KI, und mitten in die Planung platzt ein KMK-Beschluss, den bislang natürlich kaum jemand gelesen hat.
Deshalb hier der Versuch einer kompakten Einordnung: Was steht wirklich drin, was ist neu, was bedeutet es für Steuergruppen und Schulleitungen – und was lässt sich davon bereits nächste Woche verwenden? Und weil zumindest in der Online-Community die Debatte über den Beschluss bereits läuft, greife ich weiter unten auch 1-2 Stimmen auf, die relevante Punkte ansprechen.
Unterstützungsmaterial: Am Ende des Beitrags gibt es ein A2-Poster, zehn Reflexionskarten und zehn Impulskarten für Eure Pädagogischen Tage oder die Konzeptarbeit zum Download – die sind basierend auf Gesprächen beim gestrigen Fortbildungstag entstanden und helfen vielleicht/hoffentlich unmittelbar weiter.
KI-Update des KMK-Kompetenzrahmens
Am 16. Oktober 2026 hat die Bildungsministerkonferenz den KMK-Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ aktualisiert. Der Titel des Papiers ist etwas sperrig, sagt aber zugleich präzise, worum es geht: KMK-Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“; Aktualisierung im Kontext Künstlicher Intelligenz (2026).
Drei Dinge vorweg, um gleich möglichen Missverständnissen vorzubeugen:
Es ist kein neuer Rahmen: Die sechs Kompetenzbereiche von 2016/2017 bleiben nach eigener Aussage des Beschlusses „in Struktur und Geltung unverändert“. Wer ein Medienkonzept entlang dieser sechs Bereiche konzipiert hat, muss es keinesfalls neu schreiben.
Ergänzt wird gezielt: KI-Aspekte kommen an den Stellen hinzu, an denen sie über die bisherigen Anforderungen digitaler Bildung hinausgehen. Das Ergebnis sind 19 aktualisierte Stellen in den Digital-Teilkompetenzen, aber kein eigenes KI-Kapitel.
Verbindlich ist es so, wie KMK-Beschlüsse verbindlich sind: Das Papier selbst, es ist bislang wenig mehr als eine kommentierte Gliederungsübersicht, enthält keinen Abschnitt zu Umsetzung, Fristen oder Bindungswirkung. Wie immer gilt: Der Beschluss setzt den gemeinsamen Bezugsrahmen, die konkrete Verbindlichkeit entsteht über die Länder und ihre folgenden Erlasse. Für die Arbeit z.B. in der Steuergruppe heißt das trotzdem: Das ist ab jetzt ein klarer Referenzrahmen, an dem man sich orientieren wird.
Der eigentliche Hebel: Das AILit-Framework kommt in die deutsche Schule
Für mich ist die wichtigste Nachricht gar nicht die Zahl der Ergänzungen, sondern woher sie stammen. Denn der Beschluss orientiert sich ausdrücklich am AI Literacy Framework von OECD und Europäischer Kommission – „Empowering Learners for the Age of AI“, dessen Endfassung im Juni 2026 erschienen ist.
Dieses Framework benennt vier Domänen: Engage with AI, Create with AI, Manage AI und Shape AI. Die KMK übersetzt sie in vier Orientierungsbegriffe und legt sie quer über ihre sechs Kompetenzbereiche.

Damit ist das AILit-Framework für deutsche Schulen nicht mehr nur eine internationale Empfehlung, sondern wird über den KMK-Kompetenzrahmen in den schulischen Bezugsrahmen übernommen.
Bemerkenswert ist auch die Logik dahinter: Das Framework beschreibt KI-Kompetenz als fachübergreifende, anwendungsbezogene und entwicklungsorientierte Querschnittsaufgabe – ausdrücklich nicht als eigenes Fach und nicht als Modul. Genau diese Logik übernimmt die KMK, wenn sie KI in alle sechs Kompetenz-Bereiche einarbeitet anstatt einen siebten Bereich aufzumachen.
Welche der vier Perspektiven gilt in welchem Bereich?
Die vier Orientierungsbegriffe werden nicht gleichmäßig verteilt. Jeder Kompetenzbereich bekommt eine oder zwei davon zugeordnet:

Diese Zuordnung ist für die Fachgruppenarbeit hilfreicher, als sie vielleicht zunächst aussieht. Sie beantwortet nämlich die Frage, mit welchem Blick ein Fach auf KI schauen könnte/sollte: Deutsch und die Fremdsprachen landen über Bereich 2 und 3 schwerpunktmäßig bei „kreativ anwenden“ und „mitgestalten“, die Gesellschaftswissenschaften über Bereich 6 bei „bewusst umgehen“, Informatik über Bereich 5 bei „gezielt einsetzen“ und „mitgestalten“. Das ist eine echte Hilfestellung für die häufig komplizierte Diskussion in den Fachschaften/Fachkonferenzen genauso wie im Gesamtkollegium – sollte aber zugleich nicht als Verengung verstanden werden. Denn am Ende entscheidet natürlich die schulinterne Verteilung (Mediencurriculum), welches Fach in welchem Jahrgang welchen Beitrag leisten kann.
Was wird konkret ergänzt?
In der folgenden Übersicht Übersicht versuche ich alle 19 KI-Ergänzungen, geordnet nach den sechs Kompetenzbereichen, aufzuzeigen. Grün markiert sind Ergänzungen in bestehenden Teilkompetenzen, orange die eigenständig KI-bezogenen:

Ein Hinweis zur Genauigkeit: Der Beschlusstext selbst, der eher eine Gliederung darstellt, führt nicht explizit auf, welche Teilkompetenzen vollständig neu sind und welche nur erweitert wurden. Die Unterscheidung in der Grafik beruht darauf, ob eine Teilkompetenz ausschließlich KI-bezogen formuliert ist oder ob einer bestehenden Formulierung ein KI-Aspekt hinzugefügt wurde – das ist in meinen Augen gerade auch für schulinterne Konzeptarbeit und Fortbildung ein (hoffentlich) hilfreicher Ansatz.
Fünf Punkte mit neuem (KI-)Anspruch
Die meisten Ergänzungen schreiben fort, was im Sinne guter Medienbildung schlüssig erscheint. An fünf Stellen entsteht aber tatsächlich ein neuer Anspruch an Schulen – und diese fünf sind es wohl auch, über die ich im Rahmen eines Pädagogischen Tag sprechen würde bzw. auf die ich zumindest verweisen würde:

3.1.3 – Eigene KI-Assistenten (weiter-)entwickeln: Aus Anwenden wird Konfigurieren. Das ist der Punkt, an dem die meisten Kollegien merken werden, dass sie selbst noch nie einen eigenen Assistenten gebaut haben. Wer hier einen niedrigschwelligen Einstieg sucht: Das geht inzwischen erstaunlich gut, wie ich am Beispiel Vibe Coding beschrieben habe, insbesondere aber mit pädagogischen KI-Plattformen wie fobizz, paddy oder auch AISchat.
3.3.4 – Grundlagen der KI-Regulierung kennen: Die KI-Verordnung der EU wird ausdrücklich genannt. Regulierungswissen wird damit Teil des Kompetenzrahmens und nicht mehr nur Sache derer, die (z.B. als Datenschutzbeauftragte) Verträge prüfen.
4.3.4 – Menschliche und Mensch-Maschine-Kommunikation auch emotional unterscheiden: Für mich die bemerkenswerteste Ergänzung des ganzen Papiers. Es geht nicht darum, einen Chatbot zu erkennen, sondern um den Umgang mit der eigenen Bindung an ein System, das stets freundlich antwortet. Das ist eine pädagogische Aufgabe, für die es in den meisten Schulen noch keine klare Orientierung gibt.
5.3.3 – Assistive KI-Funktionen gezielt zur Unterstützung nutzen: KI als Unterstützung des eigenen Lernprozesses, verbunden mit der Frage, wann sie ihn stützt und wann sie ihn ersetzt. An dieser Stelle lohnt unbedingt der Blick in die Studienlage zum Lernen unter KI-Bedingungen – die Antwort ist nämlich weniger eindeutig, als der Begriff „assistiv“ nahelegen mag.
6.2.4 – Sensibilität gegenüber Deepfakes und KI-verstärkter Desinformation: Endlich keine Unterzeile mehr in der Quellenkritik, sondern als eine eigene Teilkompetenz ausgewiesen und damit auch (jenseits von Geschichte, Politik & Co.) ein Fall für alle Fachbereiche.
Was die KMK an Unterstützung mitliefert
Erfreulich: Es bleibt nicht beim Papier, denn angekündigt sind drei Angebote:
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- Eine interaktive Übersicht über die sechs Kompetenzbereiche mit Reflexionsfragen und weiterführenden Links.
- 22 Reflexionskarten für die Arbeit in Schulen, zusätzlich in einer digitalen Fassung zur Standortbestimmung und Dokumentation.
- Ein „KMK-Navigator für KI-Kompetenzen“ im ländergemeinsamen Chatbot AIS.chat.
Adressiert sind ausdrücklich Lehrkräfte, Fachschaften, Schulleitungen, Schulentwicklungsteams und Schulaufsichten. Und – das ist die Formulierung, auf deren Konkretisierung und weitere Ausgestaltung ich wirklich gespannt bin – auch die Auswirkungen auf die Prüfungskultur sollen reflektiert werden. Genau dorthin läuft die Entwicklung ohnehin, wie ich an anderer Stelle zur Verschiebung vom Produkt zum Prozess beschrieben habe.
Was heißt das für Steuergruppen und Schulleitungen?
Es sind im Wesentlichen fünf Punkte, die ich zum jetzigen (und noch sehr frühen Zeitpunkt) aus dem Beschluss für die Schulentwicklungsarbeit ableiten würde:
1. Das Medienkonzept bekommt eine Aktualisierung/Ergänzung, keine Neufassung: Die sechs Bereiche, an denen sich viele Schulen (bei uns seit inzwischen 10 Jahren Kern des als Matrix aufgebauten Medienkonzepts) konzeptuell orientieren, bleiben bestehen. Es geht jetzt eher darum, die 19 Ergänzungen in das schulinterne Konzept einzuordnen und innerschulisch zu diskutieren (bei uns z.B.: Welches Fach kann/wird in welchem Jahrgang welchen Beitrag zu der Teilkompetenz leisten?).
2. Die Zuständigkeitsfrage könnte ungemütlich werden: Weil genKI quer in alle Bereiche eingearbeitet ist, lässt sich diese Aktualisierung nicht mehr an ein Fach delegieren. Jede Fachgruppe/Fachkonferenz muss klären, welcher Teil bei ihr liegt und welchen Beitrag sie leisten kann. Interessant werden dann (eventuell) die Lücken, für die sich niemand zuständig fühlt…
3. Die Jahrgangsfrage beantwortet der Rahmen nicht: Er sagt, was gekonnt werden soll, nicht ab wann. Diese Entscheidung bleibt bei der Einzelschule – und sie sollte bewusst getroffen und dokumentiert werden, was ja sowieso Kern aller Medien-KC-Arbeit ist.
4. Zwei Ergänzungen brauchen zuerst Fortbildung: Aus meiner Sicht sind das 3.1.3 und 3.3.4: eigene Assistenten entwickeln und Grundlagen der KI-Regulierung. Beides kann ein Kollegium nicht aus sich heraus, und beides lässt sich gut über Multiplikatoren lösen. Wie das aussehen kann, habe ich in meinen Vorschlägen zur Professionalisierung ausführlicher beschrieben und z.B. gerade gestern wieder in Ellwangen erlebt.
5. Ohne Streichliste wird es eine Wunschliste: Die ehrlichste Frage an einem Pädagogischen Tag lautet wohl (Stichwort: De-Implementierung) „Was lassen wir weg, um dafür Platz zu schaffen?“. Wer diese Frage im Kontext von genKI nicht stellt, beschließt am Ende sehr viel und ändert sehr wenig. Auch das diskutierten wir gestern schon sehr ausführlich am Beispiel des Seminarkurses in Baden-Württemberg, der nur einstündig läuft, nun aber vor ganz neuen Herausforderungen (wie Chancen) steht – ohne De-Implementierung geht es hier nicht weiter…
Material für Pädagogische Tage
Weil mehrere Schulen in den nächsten Wochen genau damit arbeiten wollen, und wir gestern noch sehr konkrete Wünsche mit Blick auf dieses KI-Update der KMK erarbeiten konnten, habe ich (mithilfe von Claude Opus) drei erste Materialien erstellt – alle unter CC BY-SA 4.0, also frei verwendbar und anpassbar:
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- A2-Poster „Bildung in der digitalen Welt – das KI-Update“: Der gesamte Rahmen auf einen Blick: vier Orientierungsbegriffe, sechs Kompetenzbereiche, alle 19 Ergänzungen farblich abgesetzt, dazu drei Fragen für die Steuergruppe. Zum Aufhängen im Lehrerzimmer oder als Arbeitsgrundlage im Workshop.
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- Zehn Reflexionskarten (A6, vier pro A4-Seite): Sechs Karten für die Kompetenzbereiche, vier für die Orientierungsbegriffe. Jede Karte nennt die zugehörigen Ergänzungen und stellt zwei bis drei Fragen für die Standortbestimmung. Gedacht für die Arbeit in Fachgruppen oder Tischgruppen.
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- Zehn Impulskarten für den Pädagogischen Tag (A6, vier pro A4-Seite): Von „Der Realitätscheck“ über „Die Prüfungsfrage“ bis zur „Streichfrage“. Jede Karte enthält einen Arbeitsauftrag und einen kurzen Hinweis zur Moderation. Gedacht als Kartenset, aus dem sich eine Gruppe eine Frage zieht.
Wer einen ganzen Prozess daraus machen möchte, z.B. aufbauend auf einem Pädagogischen Tag, der könnte hier fündig werden: Der aus der Fortbildungspraxis heraus entstandende KURS-Zyklus beschreibt, wie sich aus einem Pädagogischen Tag kontinuierliche Unterrichtsentwicklung ergeben kann – hier könnte z.B. auch die Erweiterung des Kompetenzrahmens als Jahresauftrag für die eigene Schule geplant werden, an dessen Ende ein aktualisierten und erweitertes schulinternes Medien-KC steht.
Was bleibt nach wie vor offen?
Bei aller Zustimmung zu dieser sehr sinnvollen Erweiterung – drei Punkte würde ich nicht übergehen:
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- Der Rahmen beschreibt zwar Kompetenzen, nicht aber konkretere Wege dorthin: Lehrpläne, Stundentafeln und Prüfungsformate sind mit diesem Beschluss nicht angepasst. Die Übersetzungsarbeit bleibt vollständig bei den Ländern und den Einzelschulen – und damit bleibt die Umsetzung unklar und vermutlich auf viele Jahre höchst heterogen je nach Einzelschule.
- Der Anspruch steigt, die Ausstattungsfrage bleibt ungelöst: Eigene KI-Assistenten entwickeln setzt Zugänge voraus, über die längst nicht alle Schulen verfügen. Christine Streichert-Clivot hat das in der Pressemeldung treffend formuliert: „Digitale Mündigkeit darf keine Frage des Geldbeutels der Eltern oder der Herkunft sein.“ Der Satz stimmt, beschreibt aber lediglich ein Ziel und keinen (IST-)Zustand – und das zeigt insbesondere die aktuelle Verfassung und daraus folgende Akzeptanz von AISchat als KI-Plattform der Länder.
- Und schließlich: Ein Kompetenzrahmen beschreibt, was Schülerinnen und Schüler können sollen. Was Lehrkräfte dafür können müssen, steht in diesem Papier nicht. Das ist für mich als Fortbildner und Leiter unserer schulinternen Steuergruppe eine Leerstelle, die mich sehr beschäftigt – und die am Ende die Professionalisierungsarbeit doch wieder sehr an die Einzelschule delegiert.
Ein aktueller Einwand – und was der Beschluss trotzdem leistet
Den treffendsten Einwand gegen zu viel Zuversicht hat Martin Fugmann, Schulleiter am Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh und Vorstandmitglied der Heraeus Stiftung, formuliert (LinkedIn, 22.10.2026):
„Sehr gutes Papier. Dennoch sollten wir uns keinen Illusionen hingeben: Der Weg vom Kompetenzrahmen in die Klassenzimmer ist weit und sollte von vornherein prozessual verankert sein. Die Steuerungsfantasie, dass das top down per Erlass und Implementierung gelingt, scheint eindeutig widerlegt. Wenn es schon beim Lesen, Rechnen und Schreiben so nicht gelingt, warum soll es dann bei KI besser gehen. Auch die Kompetenzrahmen zur Bildung in der digitalen Welt haben ihre Wirkung verfehlt (siehe ICILS). Ist KI wirklich nur eine Querschnittsaufgabe über alle Fächer? Ich bin mittlerweile überzeugt davon, dass das zu kurz greift. Wir brauchen eine Reform der Steuerungsverantwortung.“
In der Sache ist dem wenig entgegenzusetzen, denn der Verweis baut auf langjähriger Schul- und Schulentwicklungspraxis auf und trifft gerade auch mit Blick auf ICILS den Punkt: Der Kompetenzrahmen gilt seit fast zehn Jahren, und die Befunde zur Computer- und Informationskompetenz deutscher Achtklässlerinnen und Achtklässler haben sich in dieser Zeit nicht wirklich in die gewünschte Richtung bewegt. Und auch die zweite Frage halte ich für offen: Ob eine reine Querschnittslogik ausreicht oder ob genKI letztlich (als Verstärker) eine echte Reform von Steuerungsverantwortung (hin zur teilautonomen Einzelschule z.B.) erforderlich macht, wird sich zeigen.
Trotzdem würde ich eine Ergänzung vornehmen wollen – und zwar aus der Perspektive derer, die in der Einzelschule die Basisarbeit leisten:
Denn wer in einer Steuergruppe oder als Schulleitung an so einem Thema arbeitet, kennt die eigentliche Hürde. Sie ist selten fachlicher Natur. Sie besteht darin, dass sich ein Vorhaben folgenlos ignorieren lässt, solange es als persönliche Vorliebe einiger Engagierter gilt. An dieser Stelle leistet der Beschluss etwas, das ein noch so gutes Framework von OECD und EU-Kommission für sich genommen nicht leisten könnte: Der KMK-Beschluss stellt Verbindlichkeit und Relevanz her. Und diese kann ab jetzt als solche auch artikuliert werden.
Seit dem 16. Oktober ist KI-Kompetenz nicht mehr das Steckenpferd der Digitalbeauftragten, sondern Teil des Rahmens, an dem sich eine Schule messen lassen muss. Das verändert natürlich noch keinen Unterricht, das ist mir mit Blick auf die Praxis und die Erfahrungen der letzten zehn Jahre mehr als klar. Aber es erschwert die vollständige Verweigerungshaltung und erleichtert die konstruktive Diskussion im Kollegium – und wer schon einmal versucht hat, ein Kollegium ohne jede formale Grundlage für ein solches Thema zu gewinnen, weiß, wie groß dieser Unterschied im Alltag ist…
Beides schließt sich daher nicht aus. Matrin Fugmanns Forderung nach prozessualer Verankerung beschreibt, was nach dem Beschluss kommen muss. Der Beschluss beschreibt, worauf man sich dabei berufen kann. Erst zusammen ergibt das eine Antwort – und deshalb würde ich den Rahmen weder für die Lösung halten noch für folgenlos und bin für die Fortbildungsarbeit sehr dankbar für diesen Beschluss.
Fazit
Das KI-Update der KMK ist unspektakulär gemacht und gerade deshalb brauchbar. Die KMK erfindet nichts neu, sondern schärft einen Rahmen von 2016, mit dem viele Schulen ohnehin arbeiten. Die eigentliche Nachricht ist die Anschlussentscheidung dahinter: Mit der Orientierung am AILit-Framework von OECD und EU-Kommission folgt die KMK der Logik, KI nicht als Sonderthema zu behandeln, sondern als Querschnittsaufgabe in alle Kompetenzbereiche einzuarbeiten.
Für die Arbeit der Einzelschule ist das eine gute Nachricht. Es kommt keine zusätzliche, separat formulierte „Baustelle“ hinzu, sondern es erfolgt eine präzise Neuorientierung und Schärfung der „Dauerbaustelle“, mit der sowieso alle Schulen beschäftigt sind. Gleichzeitig bietet sich hier aber für alle Verantwortlichen und ihre oft nicht einfache Sysiphos-Arbeit eine formale Grundlage, auf die Sie sich in der Diskussion berufen können.
Was nach wie vor fehlt, sind die Zeitfenster und Freiräume für die Gestaltung dieser Entwicklung und die dafür notwendige Professionalisierung. Und die wird auch dieser Beschluss nicht liefern.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: KMK-Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“; Aktualisierung im Kontext Künstlicher Intelligenz (2026). Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 16.10.2026. PDF
- OECD / Europäische Kommission: Empowering Learners for the Age of AI – AI Literacy Framework for Primary and Secondary Education, Endfassung vom 18.06.2026. ailiteracyframework.org
- Sekretariat der Kultusministerkonferenz: Pressemeldung zum Beschluss, 19.10.2026. bildungsklick
- Alle Visualisierungen und Unterstützungmaterialien: Erstellt mit Claude Opus / prompted by: Hauke Pölert (23.10.2026)



